Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2048
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-4831
Anfahrt:
Weitere Informationen:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Merkblatt zur Reisekostenabrechnung nach dem Landesreisekostengesetz (.pdf 15 KByte)
Reisekostenabrechnung für Lehrerinnen und Lehrer (.pdf 92 KByte)
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (.pdf 39 KByte)
Antrag auf Genehmigung von Schulwanderungen und Schulfahrten (.pdf 23 KByte)
Mittelanforderung für Schulfahrten/Schulwanderungen nach den Wanderrichtlinien (.pdf 8 KByte)
Merkblatt zur Abrechnung von Schulwanderungen und Schulfahrten (.pdf 18 KByte)
Besuchen Sie auch:
Reisekostenerstattung und Abrechnung von Schulfahrten
Erstattung von Reisekosten
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, die wir bearbeiten, gehört die Erstattung von dienstlich veranlassten Reisekosten. Wir sind zuständig für die Erstattung an Lehrerinnen und Lehrer, die an folgenden öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Köln tätig sind:
- Realschulen
- Gymnasien
- Gesamtschulen
- Berufskollegs
- Weiterbildungskollegs
- Förderschulen
- Hauptschulen
Die Lehrkräfte der Grundschulen richten den Antrag auf Reisekostenerstattung an das zuständige Schulamt.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Beendigung der Dienstreise. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Reisekostenerstattung grundsätzlich abgelehnt werden.
Trennungsentschädigung für Lehrerinnen und Lehrer
Ebenso zu unserem Aufgabenbereich gehört die Gewährung von Trennungsentschädigung dem Grunde nach sowie die anschließende Festsetzung der konkreten Höhe der Entschädigung für die an öffentlichen Schulen tätigen Lehrkräfte des Bezirks in den nach § 1 der Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung vorgesehenen Fällen.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag auf Bewilligung und Gewährung von Trennungsentschädigung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalendermonats, für den die Trennungsentschädigung zusteht. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Zahlung von Trennungsentschädigung abgelehnt werden.
Gehaltsvorschüsse und Umzugskostenerstattung für Lehrerinnen und Lehrer
Wir sind zuständig für die Gewährung von Gehaltsvorschüssen in besonderen persönlichen Lebenssituationen und die Erstattung von Umzugskosten, soweit deren Erstattung wegen dienstlicher Veranlassung des Umzugs durch die Personalstelle zugesagt worden ist.
Schulfahrten und Schulwanderungen
Lehrkräfte, die eine Klassen-/Schulfahrt begleiten, haben nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen ein Anrecht auf Erstattung der dadurch entstehenden Kosten. Jeder Schule steht ein Budget zur Abgeltung dieser Reisekosten für Lehrkräfte zur Verfügung. Das Budget wird auf Grundlage der Gesamtschülerzahl ermittelt. Die Schulen erhalten einen Bescheid mit den benötigten Vordrucken zur eigenstän-digen Berechnung und Anforderung ihrer Mittel. Die Grundschulen werden von ihren Schulämtern informiert und beantragen die Mittel bei diesen.
Letzte Änderung(en): 01.12.2011 12:40 Uhr | Erstellt am: 10.08.2007 13:28 Uhr